Mit dem Abschluss neuer Tarifverträge ist zwar die Tarifrunde “offiziell” abgeschlossen, nicht aber die Tarifbewegung. Jetzt geht es darum, dass die tariflichen Lohnerhöhungen in den Betrieben auch durchgesetzt werden.
Dabei kommt es nicht nur auf die Lohnerhöhung als solche an, sondern auch auf die korrekte Eingruppierung. Da ist für viele Beschäftigte noch richtig Kohle drin!
Zum Download bieten wir hier die Tarifbroschüren über die Löhne im Bundesgebiet West und Ost an und in Berlin.
2011_Lohn_Bauhaupt_West
2011_Lohn_Bauhaupt_Ost
2011_Lohn_Bauhaupt_Berlin
Spezielle Löhne (für besondere Gruppen) gibt es zudem in Hessen und Rheinland-Pfalz.
Tariflöhne gelten verbindlich für alle IG BAU-Mitglieder in den Betrieben, die über ihre regionalen Verbände dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und/oder dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes angehören, oder in den Betrieben, die mit der IG BAU Anerkennungstarifverträge abgeschlossen haben. Beschäftigte, die nicht der IG BAU angehören, haben Rechtsanspruch lediglich auf die Löhne in den den Lohngruppen 1 und 2 (West und Berlin) und 1 (Ost). Das sind die allgemeinverbindlichen Mindestlöhne.
Die Gehälter unterscheiden sich im Gebiet West (ohne Bayern), Ost und Berlin. Für Bayern gibt es aufgrund der Historie gesonderte (höhere) Gehälter. Auch hier gilt: Rechtsanspruch auf Tarifgehälter nur für in der IG BAU organisierte Beschäftigte bei organisierten Arbeitgebern!
2011_Gehalt_Bauhaupt_West
2011_Gehalt_Bauhaupt_Ost
2011_Gehalt_Bauhaupt_Berlin
2011_Bauhaupt_Bayern
Eingruppierungsfragen und Fragen über die Möglichkeit, die richtigen Löhne und Gehälter durchzusetzen, beantworten alle Gewerkschaftssekretäre der IG BAU.